Lizenzen variieren und manche geben Restriktionen vor, wie die Applikation gepackt werden oder ob sie gewinnorientiert verkauft werden kann, usw.
Wichtig: Es liegt in Ihrer Verantwortung als Porter die Lizenzbestimmungen der Software zu lesen und sicherzustellen, dass das FreeBSD-Projekt nicht haftbar gemacht wird für Lizenzverletzungen durch Weiterverbreitung des Quelltextes oder kompilierter Binaries über FTP/HTTP oder CD-ROM. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die FreeBSD ports.
In solchen Situationen können die in den folgenden Abschnitten beschriebenen Variablen gesetzt werden.
Diese Variable zeigt an, dass wir keine binären Pakete dieser Applikation erzeugen dürfen - z.B. wenn die Lizenz die Weiterverteilung von binären Paketen oder Paketen verbietet, die aus verändertem Quelltext erzeugt wurden.
Die DISTFILES des Ports dürfen allerdings frei über FTP/HTTP Mirrors weiterverbreitet werden. Sie dürfen auch auf CD-ROM (oder ähnlichen Medien) weiterverbreitet werden - es sei denn, NO_CDROM ist ebenfalls gesetzt.
NO_PACKAGE sollte auch benutzt werden, wenn das binäre Paket nicht allgemein brauchbar ist und die Applikation immer aus dem Quelltext kompiliert werden sollte. Zum Beispiel, wenn die Applikation konfigurierte Informationen über den Rechner/Installationsort bei der Installation einkompiliert bekommt, setzen Sie NO_PACKAGE.
NO_PACKAGE sollte auf eine Zeichenkette gesetzt werden, die den Grund beschreibt, warum kein Paket erzeugt werden soll.
Diese Variable gibt an, dassobwohl wir binäre Pakete erzeugen dürfen – wir weder diese Pakete noch die DISTFILES des Ports auf einer CD-ROM (oder ähnlichen Medien) verkaufen dürfen. Die DISTFILES des Ports dürfen allerdings immer noch auf FTP/HTTP Mirrors.
Wenn diese Variable und auch NO_PACKAGE gesetzt ist, dann werden nur die DISTFILES des Ports erhältlich sein – und das nur mittels FTP/HTTP.
NO_CDROM sollte auf eine Zeichenkette gesetzt werden, die den Grund beschreibt, warum der Port nicht auf CD-ROM weiterverbreitet werden kann. Das sollte z.B. gemacht werden, wenn die Lizenz des Ports nur für ``nichtkommerzielle Zwecke'' gilt.
Dateien, die in der Variable NOFETCHFILES aufgelistet sind, sind von keiner der MASTER_SITES abrufbar. Ein Beispiel solch einer Datei ist eine selbige, welche vom Anbieter auf CD-ROM bereitgestellt wird.
Werkzeuge, die das Vorhandensein dieser Dateien auf den MASTER_SITES überprüfen, sollten diese Dateien ignorieren und sie nicht melden.
Setzen Sie diese Variable, wenn die Lizenz der Applikation weder das Spiegeln der DISTFILES der Applikation noch das Weiterverbreiten von binären Paketen in jedweder Art erlaubt.
NO_CDROM oder NO_PACKAGE sollten nicht zusammen mit RESTRICTED gesetzt werden, weil letztere Variable die anderen beiden impliziert.
RESTRICTED sollte auf eine Zeichenkette gesetzt werden, die den Grund beschreibt, warum der Port nicht weiterverbreitet werden kann. Typischerweise besagt dies, dass der Port proprietäre Software enthält und der Benutzer die DISTFILES manuell herunterladen muss – möglicherweise erst nachdem er sich für die Software registriert oder die Bedingungen eines Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) akzeptiert hat.
Wenn RESTRICTED oder NO_CDROM gesetzt ist, ist diese Variable auf ${DISTFILES} ${PATCHFILES} voreingestellt, sonst ist sie leer. Wenn nicht jede dieser Dateien beschränkt ist, dann führen Sie die betroffenen Dateien in dieser Variable auf.
Beachten Sie, dass der Porter für jede aufgeführte Distributionsdatei einen Eintrag zu /usr/ports/LEGAL hinzufügen sollte, der genau beschreibt, was die Beschränkung mit sich bringt.
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