Da die Systemadministration oft eine schwierige Aufgabe ist, wurden viele mächtige Werkzeuge entwickelt, die Administratoren bei Installation, Konfiguration und Wartung ihrer Systeme unterstützen sollen. Eine wichtige Aufgabe eines Administrators ist es, Systeme so abzusichern, dass es im regulären Betrieb zu keinen Sicherheitsverstößen kommt.
Eines der Werkzeuge, mit dem die Sicherheit eines FreeBSD-Systems verbessert werden
kann, sind Jails. Jails wurden schon in FreeBSD 4.X von Poul-Henning Kamp <phk@FreeBSD.org>
eingeführt, wurden jedoch mit FreeBSD 5.X stark verbessert, sodass sie inzwischen zu
einem mächtigen und flexiblen Subsystem herangereift sind. Trotzdem geht die Entwicklung
nach wie vor weiter. Wichtige Ziele sind derzeit: Bessere Zweckmäßigkeit, Leistung,
Ausfallsicherheit und allgemeine Sicherheit.
BSD-ähnliche Betriebssysteme besitzen seit den Zeiten von 4.2BSD chroot(2). Das Werkzeug chroot(2) kann dazu benutzt werden, das root-Verzeichnis einer Reihe von Prozessen zu ändern, um so eine seperate sichere Umgebung (abgeschnitten vom Rest des Systems) zu schaffen. Prozesse, die in einer chroot-Umgebung erstellt wurden, können nicht auf Dateien oder Ressourcen zugreifen, die sich ausserhalb der Umgebung befinden. Dadurch ist es einem kompromittierten Dienst nicht möglich, das gesamte System zu kompromittieren. chroot(8) eignet sich für einfache Aufgaben, die keine flexiblen, komplexen oder fortgeschrittenen Funktionen benötigen. Obwohl seit der Entwicklung des chroot-Konzepts zahlreiche Sicherheitslöcher geschlossen wurden, die es einem Prozess erlauben konnten, aus einer Jail auszubrechen, war seit langer Zeit klar, dass chroot(2) nicht die ideale Lösung ist, einen Dienst sicher zu machen.
Dies ist einer der Hauptgründe, warum Jails entwickelt wurden.
Jails setzen auf dem traditionellen chroot(2)-Konzept auf und verbessern es auf unterschiedlichste Art und Weise. In einer traditionellen chroot(2)-Umgebung sind Prozesse auf den Bereich des Dateisystems beschränkt, auf den sie zugreifen können. Der Rest der Systemressourcen (wie zum Beispiel eine Reihe von Systembenutzern, die laufenden Prozesse oder das Netzwerk-Subsystem) teilen sich die chroot-Prozesse mit dem Host-System. Jails dehnen dieses Modell nicht nur auf die Virtualisierung des Zugriffs auf das Dateisystem, sondern auch auf eine Reihe von Benutzern, das Netzwerk-Subsystem des FreeBSD-Kernels und weitere Bereiche aus. Eine ausführlichere Übersicht der ausgefeilten Bedienelemente zur Konfiguration einer Jail-Umgebung finden Sie im Abschnitt Abschnitt 16.5 des Handbuchs.
Eine Jail zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Einen Unterverzeichnisbaum, der die Jail enthält. Einem Prozess, der innerhalb der Jail läuft, ist es nicht mehr möglich, aus diesem auszubrechen. Von der traditionellen chroot(2)-Umgebung bekannte Sicherheitsprobleme existieren bei FreeBSD-Jails nicht mehr.
Einen Hostname, der innerhalb der Jail verwendet wird. Jails werden vor allem dazu verwendet, Netzwerkdienste anzubieten, daher ist es für Systemadministratoren von großem Nutzen, dass jede Jail einen beschreibenden Hostname haben kann.
Eine IP Adresse, die der Jail zugewiesen wird und nicht verändert werden kann, solange das Jail läuft. Die IP-Adresse einer Jails ist üblicherweise ein Adress-Alias auf eine existierende Netzwerkschnittstelle. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Einen Befehl (genauer den Pfad einer ausführbaren Datei) der innerhalb der Jail ausgeführt werden soll. Dieser Pfad wird relativ zum root-Verzeichnis einer Jail-Umgebung angegeben und kann sehr unterschiedlich aussehen (je nachdem, wie die Jail-Umgebung konfiguriert wurde).
Unabhängig davon können Jails eine Reihe eigener Benutzer und einen eigenen Benutzer root haben. Selbstverständlich sind die Rechte des Benutzers root nur auf die Jail-Umgebung beschränkt. Aus der Sicht des Host-Systems ist der Benutzer root der Jail-Umgebung kein allmächtiger Benutzer, da der Benutzer root der Jail-Umgebung nicht dazu berechtigt ist, kritische Operationen am System ausserhalb der angebundenen jail(8)-Umgebung durchzuführen. Weitere Informationen über die Einsatzmöglichkeiten und Beschränkungen des Benutzers root werden im Abschnitt Abschnitt 16.5 des Handbuchs besprochen.
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